GKV Zertifikat Muster

Abschluss nach § 22 DEÜV mit GKV-Zertifikat

Das Ergebnis wird gegenüber dem Software-Ersteller in einem formellen, hoheitlichen Bescheid der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert, den der GKV-Spitzenverband erstellt.
Das geprüfte Programmsystem trägt das GKV-Zertifikat.
Die ITSG erstellt hierzu eine Urkunde, die diesem Bescheid beigefügt wird. Des Weiteren erfolgt die Vergabe einer eindeutig zuordnenbare Produktnummer (PROD-ID genannt), eine eigenständige Modifikationsnummer (MOD-ID) ergänzt die PROD-ID. Das GKV-Zertifikat wie auch die PROD-/MOD-ID haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Das geprüfte Programmsystem wird unter Angabe des Programmnamens, der Versionsbezeichnung, der geprüften Module und der Herstelleradresse, auf der Internetpäsenz www.gkv-ag.de unter Entgeltabrechnungssoftware / systemuntersucht, geführt.

Die PROD-ID und die MOD-ID werden in den zentralen Datenbanken der ITSG geführt und den Datenannahmestellen der Krankenkassen in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt.
Die PROD-ID und die MOD-ID werden vom Programmsystem automatisch in jeden Datensatz eingestellt und mit jeder Datenlieferung des Arbeitgebers an die Annahmestellen der Krankenkassen übermittelt. Somit ist eine einfache Identifizierung des Software-Erstellers im Falle von Fehlerhinweisen möglich.
Der Software-Ersteller erhält einen Zugang zur Qualitätsmanagement-Datenbank. In diese werden tagesaktuell Fehlermeldungen, die bei der Verarbeitung von Meldedaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen erkannt werden, eingestellt.
Der Software-Ersteller ist aufgefordert die in der Qualitätsmanagement-Datenbank angezeigten Fehlermeldungen zeitnah zu bearbeiten und durch geeignete Maßnahmen die qualitative Stabilität des untersuchten Entgeltabrechnungsprogramms und den damit verbundenen Status „systemuntersucht“ aufrecht zu erhalten.

 

Aktuelles

2/8/2012
Neuer Kriterienkatalog Version 7.2
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