Abschluss mit GKV-Zertifikat nach § 202 Abs. 2 SGB V i.V.m.
§ 22 DEÜV

Das Ergebnis wird gegenüber dem Software-Ersteller in einem formellen, hoheitlichen Bescheid der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert, den der GKV-Spitzenverband erstellt.
Das geprüfte Programmsystem trägt das GKV-Zertifikat.
Die ITSG erstellt hierzu eine Urkunde, die diesem Bescheid beigefügt wird. Des Weiteren erfolgt die Vergabe einer eindeutig zuordnenbaren Produktnummer (PROD-ID genannt), eine eigenständige Modifikationsnummer (MOD-ID) ergänzt die PROD-ID. Das GKV-Zertifikat wie auch die PROD/MOD-ID haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.



Die PROD-ID und die MOD-ID werden in den zentralen Datenbanken der ITSG geführt und den Datenannahmestellen der Krankenkassen in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt.
Die PROD-ID und die MOD-ID werden vom Programmsystem automatisch in jeden Datensatz eingestellt und mit jeder Datenlieferung der Zahlstelle an die Annahmestellen der Krankenkassen übermittelt. Somit ist eine einfache Identifizierung des Software-Erstellers im Falle von Fehlerhinweisen möglich.

Der Software-Ersteller erhält einen Zugang zur Qualitätsmanagement-Datenbank. In diese werden tagesaktuell Fehlermeldungen, die bei der Verarbeitung von Meldedaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen erkannt werden, eingestellt.

Der Software-Ersteller ist aufgefordert, die in der Qualitätsmanagement-Datenbank angezeigten Fehlermeldungen zeitnah zu bearbeiten und durch geeignete Maßnahmen die qualitative Stabilität des untersuchten Zahlstellenabrechnungsprogramms und den damit verbundenen Status „systemuntersucht“ aufrecht zu erhalten.

Aktuelles

2/8/2012
Neuer Kriterienkatalog Version 7.2
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