Beratungsphase der Systemuntersuchung
Die Systemuntersuchung basiert auf einer abzuschließenden
Vereinbarung zwischen dem Softwarehaus und der ITSG GmbH.
Die Systemberatung ist begleitend zur Weiterentwicklung des Programmsystems mit dem Ziel der programmtechnischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und einer erfolgreichen Systemprüfung.
Die Systemberatung beinhaltet den persönlichen Kontakt des Systemberaters mit dem Softwarehaus. Die fachlichen Grundlagen dieser Kontakte sind das Pflichtenheft zum DV- gestützten Entgeltabrechnungs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung und die Testaufgaben. Bei der Abarbeitung und Erstellung der Ergebnisse steht der Systemberater dem Softwarehaus für ein bestimmtes Zeitkontingent zur Seite.
Zeitgleich können Workshops zu Spezialthemen genutzt werden. Sie ergänzen die Beratungsphase aktiv und geben dem Softwarehaus zusätzliche Unterstützung für die Optionsbereiche (modularer Aufbau der Systemprüfung).
Den Abschluss der Beratungsphase bildet die Systemprüfung.