Entgeltbescheinigung

Die Bundesregierung untersucht im Rahmen des Bündnisses für Arbeit Möglichkeiten, die Bürokratiekosten für Unternehmen zu verringern. Dabei soll insbesondere der bürokratische Aufwand bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduziert werden.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) überführt in den letzten Jahren konsequent die Übermittlung mittels Papierzustellung auf die elektronische Kommunikation. Der Datenaustausch mit Geschäftspartnern und innerhalb der GKV-Organisationen wurde zu einer primären Aufgabe der Fachabteilungen und der Informatik.

Zur Unterstützung dieser Aufgaben haben die Spitzenverbände der GKV 1996 eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V in Form einer GmbH gegründet. Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unterstützt die Standardisierung und Normierung der Datenaustauschverfahren durch die Bereitstellung der erforderlichen Dienstleistungen und Produkte. Die ITSG ist ein Dienstleistungsunternehmen, das nach wirtschaftlichen Prinzipien ausgerichtet ist und bietet ihre Leistungen den Einrichtungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Beteiligten an den Datenaustauschverfahren an. Diverse Organisationen wie z.B. die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) verfolgen darüber hinaus seit vielen Jahren das Ziel der Vereinfachung bürokratischer Verfahren durch eine Vereinheitlichung von Nachrichten. Sie unterstützen auch die Implementierung des elektronischen Datenaustausches für Bescheinigungen zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen.

Der Arbeitskreis I der Spitzenverbände der Krankenkassen hat am 03.02.2000 die Fachebene beauftragt, Optimierungsmöglichkeiten im Beitragseinzugs- und Meldeverfahren zu erarbeiten, und diesen Beschluss in seiner Sitzung am 10.03.2000 noch einmal bekräftigt. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat im Jahr 2003 die gesetzlichen Vorgaben für das Beitrags- und Meldewesen überarbeitet. Danach dürfen Arbeitgeber ab dem 01.01.2006 nur noch Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen maschinell an die Krankenkassen übermitteln.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahr 2002 die Spitzenverbände der Krankenkassen, vertreten durch die ITSG, mit dem Projekt JobCard – Stufe 1 beauftragt. Es wurde ein Verfahren zur zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten und zum gesicherten Abruf mittels Signaturkarte entwickelt. Aus dem Projekt JobCard ist ELENA, der elektronische Entgeltnachweis, entstanden. Das ELENA-Verfahrensgesetz vom 2. April 2009 regelt, wie die für die Bewilligung von Sozialleistungen erforderlichen Entgeltdaten elektronisch gemeldet, gespeichert und abgerufen werden. Diesem Gesetz entsprechend betreibt die ITSG die Registratur Fachverfahren (RFV). Sie fungiert als Anmeldestelle für den Teilnehmer im ELENA-Verfahren und ordnet ihm ein Pseudonym (einen Zeichencode) zu.

Aktuelles

10/13/2011
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