Pilotprüfung
Findet keine Anwendung bei Programmsystemen für:
- Ausfüllhilfen
- Eigenentwickelte Anwendungen (keine kommerzielle Nutzung)
- Rechenzentren
Nach erfolgreichem Abschluss der Systemprüfung wird der Einsatz des Programmsystems in der Praxis durch Pilotprüfungen bewertet. Die Erkenntnisse aus den Pilotprüfungen sollen genutzt werden, um die möglichen Fehlerquellen in dem nachfolgenden Praxiseinsatz der jeweiligen Software auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei der Pilotprüfung ist die systemgeprüfte Programmversion beim Arbeitgeber (nach Möglichkeit ohne Einwirken des Software-Erstellers) zu überprüfen. Dabei soll im Rahmen der Praxisbewährung das systemgeprüfte Programm nach 3 Abrechnungsperioden der Pilotprüfung unterzogen werden.