Qualitätskontrolle
Um den Status „systemuntersucht mit GKV-Zertifikat“ zu erhalten, ist eine jährliche Qualitätskontrolle erforderlich.
Die Qualitätskontrolle bezieht sich auf das registrierte Programmsystem und deren geprüfte Module.
Die Qualitätskontrolle beinhaltet folgende Sachverhalte:
*Anpassung der Software an das aktualisierte Pflichtenheft und die ständige Qualitätssicherung durch die Verarbeitung ausgewählter „permanenter Testfälle“
Programmtechnische Umsetzung der Fehlermeldungen aus dem Qualitätsmanagement
Rückmeldungen aus Betriebsprüfungen der Rentenversicherung
Hinweise von Anwendern und Krankenkassen
*Über Änderungen im Pflichtenheft und/oder der „permanenten Testfälle“ (einschließlich Veränderungen in Datensätzen), werden die Software-Ersteller zeitnah via E-Mail informiert.
Der Software-Ersteller wird über den erfolgreichen Abschluss der Qualitätskontrolle schriftlich informiert und erhält für die geprüfte Programmversion ein neues GKV-Zertifikat und eine neue MOD-ID mit einer Gültigkeit von 12 Monaten.