Qualitätskontrolle

Um den Status „systemuntersucht mit GKV-Zertifikat“ zu erhalten, ist eine jährliche
Qualitätskontrolle erforderlich.

Die Qualitätskontrolle bezieht sich auf das registrierte Programmsystem.

Die Qualitätskontrolle beinhaltet folgende Sachverhalte:

  • *Anpassung der Zahlstellenabrechnungssoftware an das aktualisierte Pflichtenheft und die ständige Qualitätssicherung durch die Verarbeitung ausgewählter „permanenter Testfälle“      
  • Programmtechnische Umsetzung der Fehlermeldungen aus dem Qualitätsmanagement      
  • Rückmeldungen aus Prüfungen der Krankenkassen

*Über Änderungen im Pflichtenheft und/oder der „permanenten Testfälle“ (einschließlich Veränderungen in Datensätzen), werden die Software-Ersteller zeitnah via E-Mail informiert. 

Der Software-Ersteller wird über den erfolgreichen Abschluss der Qualitätskontrolle schriftlich informiert und erhält für die geprüfte Programmversion ein neues GKV-Zertifikat und eine neue MOD-ID mit einer Gültigkeit von 12 Monaten.

Aktuelles

2/8/2012
Neuer Kriterienkatalog Version 7.2
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