Qualitätskontrolle
Um den Status „systemuntersucht mit GKV-Zertifikat“ zu erhalten, ist eine jährliche
Qualitätskontrolle erforderlich.
Die Qualitätskontrolle bezieht sich auf das registrierte Programmsystem.
Die Qualitätskontrolle beinhaltet folgende Sachverhalte:
- *Anpassung der Zahlstellenabrechnungssoftware an das aktualisierte Pflichtenheft und die ständige Qualitätssicherung durch die Verarbeitung ausgewählter „permanenter Testfälle“
- Programmtechnische Umsetzung der Fehlermeldungen aus dem Qualitätsmanagement
- Rückmeldungen aus Prüfungen der Krankenkassen
*Über Änderungen im Pflichtenheft und/oder der „permanenten Testfälle“ (einschließlich Veränderungen in Datensätzen), werden die Software-Ersteller zeitnah via E-Mail informiert.
Der Software-Ersteller wird über den erfolgreichen Abschluss der Qualitätskontrolle schriftlich informiert und erhält für die geprüfte Programmversion ein neues GKV-Zertifikat und eine neue MOD-ID mit einer Gültigkeit von 12 Monaten.