Systemprüfung
Mit der Systemprüfung wird die Abrechnung der Versorgungsbezüge auf der Grundlage des Pflichtenheftes und der Testaufgaben untersucht. Die Systemuntersuchung orientiert sich in erster Linie daran, ob die entsprechenden Kriterien des Pflichtenheftes programmtechnisch umgesetzt wurden.
Als Schwerpunkte der Prüfung gelten folgende Bewertungen:
- Umsetzung von fachlichen Vorgaben des Pflichtenheftes
- Abrechnungsunterlagen (Bezügekonto, Beitragsabrechnung, Beitragsnachweis, Einzelabrechnung)
- Fehler- und Hinweislisten, Hilfstexte, Bedienerhinweise
- Datensätze
- Dialoganwendung
Die fiktiven Abrechnungssituationen der Testaufgaben unterstützen darüber hinaus die Bewertung des Gesamtsystems.
Zum positiven Abschluss der Systemprüfung ist die Qualität der angelieferten Echtdaten im Praxisverfahren in einem vorgegebenen Zeitraum von drei Monaten zu überprüfen.
Nur bei fehlerloser Anlieferung von Zahlstellen-Daten an die Datenannahmestellen bzw. Bereinigung der im Praxisverfahren aufgetretenen Fehler wird der Status „systemgeprüft“ vergeben.