Vereinbarung zur Systemuntersuchung
Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung regelt die Leistungen der ITSG und die Pflichten des Software-Erstellers bei der Systemuntersuchung für die zu prüfenden Programmsysteme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Nutzung des GKV-Zertifikates “systemuntersucht” durch den Software-Ersteller.
Vereinbarung zur Systemuntersuchung vom 1/1/0001
Thema:
Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung
Stand:
01.10.2010
vereinbarung (1.06 MB)