Vereinbarung

Vereinbarung zur Systemuntersuchung

Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung regelt die Leistungen der ITSG und die Pflichten des Software-Erstellers bei der Systemuntersuchung für die zu prüfenden Programmsysteme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Nutzung des GKV-Zertifikates “systemuntersucht” durch den Software-Ersteller.

Vereinbarung zur Systemuntersuchung vom 1/1/0001

Thema: Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung
Stand: 01.10.2010
vereinbarung (1.06 MB)

Aktuelles

2/8/2012
Neuer Kriterienkatalog Version 7.2
[mehr...]