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Vereinbarung zur Systemuntersuchung
Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung regelt die Leistungen der ITSG und die Pflichten des Software-Erstellers bei der Systemuntersuchung für die zu prüfenden Programmsysteme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Nutzung des GKV-Zertifikates “systemuntersucht” durch den Software-Ersteller.
Vereinbarung zur Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen vom 1/1/0001
Thema:
Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen
Letzte Änderung:
21.01.2010
Vereinbarung_ZP (48.44 kB)
Aktuelles
2/8/2012
Neuer Kriterienkatalog Version 7.2
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