Vereinbarung zur Systemuntersuchung

Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung regelt die Leistungen der ITSG und die Pflichten des Software-Erstellers bei der Systemuntersuchung für die zu prüfenden Programmsysteme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Nutzung des GKV-Zertifikates “systemuntersucht” durch den Software-Ersteller.

Vereinbarung zur Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen vom 1/1/0001

Thema: Die Vereinbarung zur Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen
Letzte Änderung: 21.01.2010
Vereinbarung_ZP (48.44 kB)

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