Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen außerhalb von Entgeltabrechnungsprogrammen

Die Systemuntersuchung von Zahlstellenabrechnungsprogrammen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, die die Organisation der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) übertragen hat.

Die Fachabteilung Systemuntersuchung der ITSG unterstützt Sie bei der Durchführung der Systemuntersuchung Ihrer Zahlstellenabrechnungssoftware und der Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung.

Für Fragen zur Teilnahme am Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, E-mail an: systemuntersuchung@itsg.de

Aktuelles

10/13/2011
Neuer Kriterienkatalog Version 7.1
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